Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SYTEBASE

1. Ziel und Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der Agentur SYTEBASE, Inhaber Lars Köllner, und ihren Kunden im Bereich des Online-Marketing, sofern keine abweichenden Regelungen in speziellen Bedingungen getroffen werden, die Vorrang haben.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich oder elektronisch von SYTEBASE bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden.
1.3 Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB.

2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von SYTEBASE sind unverbindlich. Ein Vertrag zwischen SYTEBASE und dem Kunden kommt durch den Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail von SYTEBASE bestätigt werden.
2.3 Bei Inhaberwechsel, Verkauf des Unternehmens oder des Vertragsgegenstands bleiben die Vertragsbeziehungen bestehen, sofern SYTEBASE dem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.

3. Leistungsumfang
3.1 SYTEBASE bietet Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings an. Dazu gehören Verträge für die Suchmaschinenoptimierung von Websites, Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (z. B. Google AdWords) und Durchführung von Online-Reputationsmanagement, Online-PR und Social-Media-Marketing. Diese Verträge sind Dienstleistungsverträge und unterliegen ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen für Dienstverträge, sofern in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
3.2 Der Kunde ist sich bewusst, dass Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter, Social-Media-Plattformen, Blogs und Portale jederzeit das Recht haben, einzelne Webseiten und Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus oder das Suchergebnis zu ändern. SYTEBASE hat darauf keinen Einfluss.
3.3 Der Kunde ist auch darüber informiert, dass Einträge in Internetportalen grundsätzlich von jedem vorgenommen werden können. Dies liegt außerhalb des Einflussbereichs von SYTEBASE.
3.4 Der Kunde stimmt zu, dass SYTEBASE ihn als Referenzkunden benennen darf. Diese Erlaubnis gilt auch nach Vertragsende, kann jedoch auf schriftlichen Antrag des Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Frist für die Zukunft widerrufen werden.

4. Preise, Vergütung
Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden schriftlich festgehalten. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

5. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung
5.1 Bei Vertragsabschluss müssen die Einrichtungsgebühren gezahlt werden. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind zu Beginn jedes Zeitraums fällig. SYTEBASE kann die Erbringung der Dienstleistung verweigern, bis alle fälligen Rechnungen beglichen sind, da der Kunde im Voraus leisten muss.
5.2 Rechnungen von SYTEBASE müssen ohne Abzug sofort beglichen werden. SYTEBASE behält sich das Recht vor, zusätzliche Zahlungsmethoden anzubieten oder einzustellen. Der Kunde kann einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten nur widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von SYTEBASE verweigert wird. Rechnungen von SYTEBASE gelten als genehmigt, es sei denn, der Kunde widerspricht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Rechnung. Einwendungen gegen die Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr möglich.
5.3 Wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von SYTEBASE gutgeschrieben ist, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Eine per E-Mail oder Post übermittelte Rechnung von SYTEBASE gilt am dritten Tag nach dem Versand als zugestellt. Der Kunde kann einen späteren Zustellungszeitpunkt nachweisen.
5.4 Sofern nicht anders angegeben, gelten für Zahlungsverzug die gesetzlichen Bestimmungen.
5.5 Wenn der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen im Rückstand ist oder eine allgemeine Zahlungsverweigerung ankündigt, kann SYTEBASE alle noch ausstehenden Monatsbeiträge während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit sofort fällig stellen und die geschuldeten Dienste zurückhalten. SYTEBASE behält sich das Zurückbehaltungsrecht bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen vor. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Das Recht auf Rücktritt gemäß §§ 323, 324 BGB sowie Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.6 Wenn der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen im Rückstand ist, eine allgemeine Zahlungsverweigerung ankündigt oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann SYTEBASE den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch für entgangenen Gewinn wird pauschal auf 70% der noch ausstehenden Monatsbeiträge während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit festgelegt, sofern dieser nicht bereits gemäß Punkt 5.5 fällig gestellt wurde. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
5.7 SYTEBASE kann den Vertrag ohne weitere Frist kündigen, wenn die Umstände eine Schwierigkeit bei der Durchsetzung von Ansprüchen nahelegen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung durch SYTEBASE nicht nachkommt.
5.8 Die oben genannten Konsequenzen gemäß Punkt 5.6 in Bezug auf die sofortige Fälligstellung und das Zurückbehaltungsrecht gelten auch dann, wenn es aufgrund der konkreten Umstände unwahrscheinlich ist, dass der Kunde zukünftig ordnungsgemäß bezahlt, oder wenn der Kunde Einwände gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.10 Falls dem Kunden nach Vertragsabschluss eine abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt wurde, bleibt diese nur solange gültig, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche im Rückstand mit einer Rate ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag sofort fällig. Die ursprünglichen Verzugsschäden (Verzugszinsen, Mahngebühren, Anwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.11 Der Kunde darf den Zahlungsanspruch nur mit Gegenforderungen verrechnen, die von SYTEBASE als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit SYTEBASE an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SYTEBASE.
5.12 Eine Übertragung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SYTEBASE möglich.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die Dienstverträge mit SYTEBASE werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist.
6.2 Die übliche Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen oder fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Regelungen in Abschnitt 6.5 gelten für außerordentliche oder fristlose Kündigungen.
6.3 Wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um 12 Monate oder, wenn eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, um den Zeitraum dieser verlängerten Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Die elektronische Form (gemäß §126a BGB) ist nicht zulässig.
6.4 Wenn während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen (z. B. ein Upgrade) vorgenommen wird, beginnt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit gemäß dieser Änderungsvereinbarung einheitlich ab dem Zeitpunkt der Änderung für den ursprünglichen und den geänderten Vertragsinhalt. Falls in der Änderungsvereinbarung keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, die zum Zeitpunkt der Änderung von Neuem beginnt und zwar einheitlich für die Änderung und den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Regelung zur Verlängerung im Falle einer nicht rechtzeitigen Kündigung entspricht der oben genannten Regelung (Abschnitt 6.3).
6.5 Zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäß § 626 BGB wird als Bedingung für eine außerordentliche Kündigung vereinbart, dass eine ausführliche schriftliche Begründung zusammen mit der Kündigungserklärung vorgelegt wird. Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn keine oder eine Begründung angegeben wird, die keinen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB darstellt. Das nachträgliche Hinzufügen weiterer Kündigungsgründe ist dabei ausgeschlossen. Wenn die außerordentliche oder fristlose Kündigung aufgrund einer oder mehrerer Vertragsverletzungen der anderen Partei gerechtfertigt werden soll, wird als weitere Bedingung vorausgesetzt, dass zuvor eine angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist.
6.6 Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vormonats, in dem die Preiserhöhung wirksam wird, zu kündigen.
6.7 Stornierungen durch den Kunden, die nicht auf ein Verschulden von SYTEBASE zurückzuführen sind, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von SYTEBASE. Falls SYTEBASE die Stornierung akzeptiert oder die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig bestätigt wird, hat SYTEBASE das Recht, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 70% des noch nicht abgerechneten Gesamtbetrags des Projekts in Rechnung zu stellen.

7. Erfüllung
7.1 SYTEBASE behält sich das Recht vor, zur Durchführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen oder diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
7.2 SYTEBASE erfüllt grundsätzlich mindestens einmal während der Vertragslaufzeit die vereinbarten Leistungen, es sei denn, im Vertrag wurde etwas anderes vereinbart. Der genaue Zeitpunkt wird von SYTEBASE nach eigenem Ermessen festgelegt und ist unabhängig von der monatlichen Gebühr des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts werden im Falle einer Vertragsverlängerung nicht wiederholt.
7.3 Wenn höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren oder andere Umstände eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs von SYTEBASE liegen und die Erbringung der Leistung beeinträchtigen, ist SYTEBASE von der Leistungspflicht befreit, solange das Hindernis besteht.
7.4 Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sie nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und SYTEBASE aufgrund dessen ihre betroffenen Dienste nicht erbringen kann, ist SYTEBASE von der Erfüllungspflicht befreit, solange die Mitwirkung fehlt.
7.5 SYTEBASE ist nicht verpflichtet, einen separaten Bericht über die durchgeführten Maßnahmen zu erstellen.
7.6 Wenn der Kunde SYTEBASE als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten für den Kunden bei anderen Internetportalen zu eröffnen, hat der Kunde die direkten rechtlichen Folgen dieser Anmeldung zu tragen. SYTEBASE kann im Namen des Kunden sowohl offen als auch verdeckt auftreten und Verträge abschließen.

8. Haftung
8.1 SYTEBASE haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung von SYTEBASE, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und für Schäden, die durch das Produkthaftungsgesetz abgedeckt sind.
8.2 Für sonstige Schäden haftet SYTEBASE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie fallen unter Punkt 8.1.
8.3 Soweit SYTEBASE eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Garantie.
8.4 SYTEBASE übernimmt die Verantwortung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit seitens von SYTEBASE, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn dabei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung überhaupt erst die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von SYTEBASE beschränkt sich jedoch auf solche Schäden, die typischerweise mit dem Vertrag zusammenhängen und vorhersehbar sind.
8.5 SYTEBASE haftet nicht über die in Abschnitt 8.1 genannten Ansprüche hinaus, unabhängig von der rechtlichen Natur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
8.6 SYTEBASE haftet nicht für Schäden, die hauptsächlich auf eine Mitwirkungspflichtverletzung oder eine Vorgabe des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schäden unter Abschnitt 8.1 fallen.
8.7 Wenn die Haftung von SYTEBASE ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SYTEBASE.
8.8 SYTEBASE haftet auch nicht für Daten- und Programmverluste, es sei denn, diese wurden zumindest grob fahrlässig von SYTEBASE verursacht und/oder der Kunde hat seine Verpflichtung zur regelmäßigen Sicherung der Daten nicht erfüllt.
8.9 Alle Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab ihrem Entstehen, unabhängig davon, ob der Kunde von den Umständen, die den Anspruch begründen, Kenntnis hat. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Verhalten seitens SYTEBASE oder deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der Kunde trägt die Beweislast für etwaige Schadensersatzansprüche und ihre Voraussetzungen.
8.10 SYTEBASE übernimmt keine Haftung für die Auswirkungen von Optimierungsmaßnahmen, die nicht mit SYTEBASE abgestimmt wurden.
8.11 Die Erstellung, Entfernung oder Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, liegt im alleinigen Ermessen von SYTEBASE. Wenn ein Backlinkaufbau vereinbart wurde, erfolgt dieser über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Es wird ausdrücklich keine ständige Verfügbarkeit der Backlinks gewährleistet. SYTEBASE ist außerdem berechtigt, die geschalteten Backlinks während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsende weiterhin bestehen zu lassen, sie schrittweise oder sofort zu löschen. Demzufolge kann die Abbauphase vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und über das Vertragsende hinaus andauern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Löschung einzelner oder aller Backlinks.

9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung
9.1 Im Rahmen der Kommunikation zwischen dem Kunden und SYTEBASE sind die berechtigten Ansprechpartner des Kunden dazu befugt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle von SYTEBASE erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder empfohlenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und andere Veröffentlichungen, die im Auftrag des Kunden von SYTEBASE erbracht werden. Insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht, Jugendschutzrecht, Teledienstrecht, Presserecht und das Recht am eigenen Bild gilt diese Prüfungspflicht. Der Kunde stellt SYTEBASE von jeglichen Ansprüchen frei, die aufgrund von Rechtsverstößen oder Rechten Dritter im Zusammenhang mit den genannten Dienstleistungen entstehen, und übernimmt die damit verbundenen Kosten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, SYTEBASE alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die SYTEBASE nicht bekannt sind, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. SYTEBASE ist jedoch nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu überprüfen, z. B. in Bezug auf Angaben zum bestehenden EDV-System, beabsichtigte Hardware-Änderungen, -Erweiterungen oder andere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde SYTEBASE grundsätzlich direkten Zugang zu den zu bearbeitenden Websites, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Wenn der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünscht, kann er die von SYTEBASE empfohlenen Änderungen selbst vornehmen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die zu zahlende Vergütung des Kunden.
9.5 Der Kunde muss unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistungen oder nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich und detailliert seine Beanstandungen bezüglich vermeintlich mangelhafter oder nicht rechtzeitig erbrachter Dienstleistungen vorbringen. Wenn der Kunde es versäumt, rechtzeitig zu beanstanden, gilt die Dienstleistung als genehmigt. Bevor Fehler behoben werden, muss der Kunde Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern.

10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte
10.1 Die von SYTEBASE erstellten Leistungen wie Texte, Programmierungen, Veröffentlichungen usw. sind urheberrechtlich geschützt. SYTEBASE ist der Rechtsinhaber. Die mit den erbrachten Leistungen von SYTEBASE verbundenen einfachen urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur in dem Maße auf den Kunden über, wie es dem Zweck und der Dauer des Vertrags entspricht.
10.2 Wenn der Kunde Leistungen von SYTEBASE über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus nutzen möchte, ist die Zustimmung von SYTEBASE erforderlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. In diesem Fall steht SYTEBASE und dem Urheber eine angemessene separate Vergütung zu.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber SYTEBASE ordnungsgemäß erfüllt hat. Im Falle von Zahlungsverzug hat SYTEBASE ein Zurückbehaltungsrecht. Darüber hinaus bleiben alle gelieferten Dienstleistungen und Waren Eigentum von SYTEBASE, bis sie vollständig bezahlt sind.
10.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung einzustellen, bis die Nutzungsrechte übertragen wurden.
10.5 Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (z. B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.). Für Software von Drittanbietern gelten die Nutzungsbedingungen dieser Anbieter. Der Lizenzvertrag wird direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Wenn der Übertragung der Nutzungsrechte Drittschutzrechte entgegenstehen, muss SYTEBASE den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde muss dann umgehend über das weitere Vorgehen im Vertrag entscheiden. Der Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.

11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten
11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge von SYTEBASE, insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit SYTEBASE streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von SYTEBASE gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragsende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass SYTEBASE ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. SYTEBASE ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.2 SYTEBASE ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.

12. Datenschutz
SYTEBASE verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. SYTEBASE ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. SYTEBASE übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
13.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand Münster.
13.3 SYTEBASE behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter https://sytebase.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereits eingeführt sind, wird von SYTEBASE über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
13.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.